Devisentermingeschäfte

Beim Devisentermingeschäft erfolgt der Umtausch der beiden Währungen nicht heute, sondern an einem vorher festgelegten Termin in der Zukunft. Von einem Termingeschäft spricht man, wenn zwischen Abschluss des Geschäfts und Umtauschtermin mindestens drei Tage liegen. Im Geschäftsabschluss werden schon die Währungen, der Betrag, der Terminkurs sowie der Erfüllungstag festgeschrieben.

Der Terminkurs errechnet sich aus dem aktuellen Kassakurs sowie aus der Zinsdifferenz der beiden beteiligten Währungen. Sind die Zinsen in Euro höher als die Zinsen in Fremdwährung, kommt es zu einem Abschlag. Der Terminkurs ist niedriger als der Kassakurs. Liegen die Zinsen in Euro unter den entsprechenden Zinssätzen in der Fremdwährung, so kommt es zu einem Aufschlag. der Terminkurs liegt über dem aktuellen Kassakurs.

Beim Devisentermingeschäft haben beide Kontrahenten Pflichten, die sie am Fälligkeitstag zwingend erfüllen müssen. Der Wechselkurs ist mit Abschluss eines Termingeschäfts fix. Von künftigen Marktentwicklungen können die Beteiligten nicht mehr profitieren.


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