|
Wer innerhalb der Europäischen Union (EU) bis zu 50.000 Euro transferieren möchte, kommt mit einer einfachen EU-Standardüberweisung aus. Sie ist für den Auftraggeber genauso günstig wie eine Inlands-Überweisung. Voraussetzungen:
Zahlungen über 12.500 Euro sind gemäß AWV (Außenwirtschaftsverordnung) meldepflichtig. Für Zahlungen über 50.000 Euro in die EWR-Staaten oder in die Schweiz kann die SEPA-Überweisung verwendet werden. |
|
