Reiseinformationen
Stand: Juli 2010
Devisenbestimmungen im Reiseverkehr
| Landeswährung |
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| Einfuhr |
beschränkt |
ZAR 5.000 - Einfuhr von ZAR und Fremwährungen ist deklarationspflichtig. |
| Ausfuhr |
beschränkt |
ZAR 500 |
| Fremdwährung |
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| Einfuhr |
unbeschränkt |
Deklarationspflichtig |
| Ausfuhr |
beschränkt |
In Höhe der deklarierten Einfuhr, abzüglich der umgetauschten Beträge |
Empfehlungen zu Reisezahlungsmitteln
| Bargeld |
ZAR, EUR Umtausch ist bei Banken und Wechselstuben in Großstädten möglich. Wegen der hohen Kriminalität sollten jedoch nur begrenzte Mengen an Bargeld mitgeführt werden. Bei Rücktausch ist der ursprüngliche Umtauschbeleg der Bank vorzulegen. |
| Reiseschecks |
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| EUR |
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| Akzeptanz |
Einlösung in Großstädten bei Banken möglich. |
| Geld-/ Kreditkarten |
| Weitgehende Akzeptanz. In kleinen Orten, ländlichen Gebieten, kleineren Geschäften und an Tankstellen ist nur Barzahlung möglich. |
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VisaCard |
MasterCard |
Maestro |
Geldautomaten Achtung: Erhöhte Vorsicht ratsam - Zunahme von Missbrauch von Kartendaten durch Manipulation an GAA |
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Alle Angaben stammen aus zuverlässigen Quellen und sind sorgfältig geprüft. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. (c) Landesbank Baden - Württemberg
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