Reiseinformationen
Stand: Juli 2010
Devisenbestimmungen im Reiseverkehr
| Landeswährung |
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| Einfuhr |
beschränkt |
Max. 500.000 IRR. Alle mitgeführten Gold- und Silbergegenstände müssen deklariert werden, ohne Einfuhrnachweis werden diese Gegenstände bei der Ausreise konfisziert! |
| Ausfuhr |
beschränkt |
Max 500.000 IRR, größerer Betrag nur nach Genehmigung der iran. Zentralbank, siehe auch Hinweise unter Einfuhr. |
| Fremdwährung |
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| Einfuhr |
unbeschränkt |
Deklarationspflicht. Es müssen auch alle mitgeführten Gold- und Silbergegenstände deklariert werden. Umtausch nur über Melli Bank. Belege und sämtliche Quittungen über Devisenzahlungen (Hotel, Mietwagen, Flugticket etc.) sorgfältig aufbewahren wegen Kontrolle bei der Ausreise. |
| Ausfuhr |
beschränkt |
In Höhe des deklarierten Betrages, abzüglich der eingetauschten Beträge und Devisenzahlungen. Alle für evt. Kontrollen bei der Ausreise sorgfältig aufbewahren. Alle Gold- und Silbergegenstände: Ausfuhr nur möglich, sofern bei der Einreise deklariert - ohne Einfuhrnachweis werden diese Gegenstände konfisziert. |
Empfehlungen zu Reisezahlungsmitteln
| Bargeld |
| USD Geschäfte werden hauptsächlich in bar abgewickelt - alle Quittungen über Devisenzahlungen (Hotel, Mietwagen, Flugticket etc.) unbedingt sorgfältig aufbewahren. Umtausch: Nur bei einigen Banken möglich, vor allem bei der Melli-Bank. Rücktausch: Ist nicht möglich. |
| Reiseschecks |
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| Akzeptanz |
Nein |
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| Geld-/ Kreditkarten |
Grundsätzlich keine Akzeptanz. Bei internationalen Fluggesellschaften und einigen großen Hotels werden Kreditkarten eventuell akzeptiert - vorher unbedingt abklären. |
Alle Angaben stammen aus zuverlässigen Quellen und sind sorgfältig geprüft. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. (c) Landesbank Baden - Württemberg
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