Neukaledonien

Reiseinformationen

 

Stand: Juli 2010
Währung CFP-Franc ISO XPF



Devisenbestimmungen im Reiseverkehr

Landeswährung
Einfuhr unbeschränkt Deklaration bei der Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ab Gegenwert EUR 7.600 (Bargeld, Reiseschecks, auf Dritte ausgestellte Schecks, Zahlungsanweisungen etc.)
Ausfuhr unbeschränkt Deklaration bei der Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ab Gegenwert EUR 7.600  (Bargeld, Reiseschecks, auf Dritte ausgestellte Schecks, Zahlungsanweisungen etc.)


Fremdwährung
Einfuhr unbeschränkt Deklaration bei der Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ab Gegenwert EUR 7.600 (Bargeld, Reiseschecks, auf Dritte ausgestellte Schecks, Zahlungsanweisungen etc.)
Ausfuhr unbeschränkt Deklaration bei der Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ab Gegenwert EUR 7.600 (Bargeld, Reiseschecks, auf Dritte ausgestellte Schecks, Zahlungsanweisungen etc.)



Empfehlungen zu Reisezahlungsmitteln

Bargeld
EUR


Reiseschecks
EUR
Akzeptanz begrenzte Akzeptanz


Geld-/ Kreditkarten
Kreditkarten werden von größeren Hotels und meist auch von Autovermietern akzeptiert


VisaCard MasterCard Maestro
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Alle Angaben stammen aus zuverlässigen Quellen und sind sorgfältig geprüft. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen.

(c) Landesbank Baden - Württemberg


Kontakt

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Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
D-70173 Stuttgart

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Fax: +49 711 127-41127
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