Zypern / Südteil

Reiseinformationen

Stand: März 2010
Währung Euro ISO EUR



Devisenbestimmungen im Reiseverkehr

Landeswährung
Einfuhr unbeschränkt Deklaration erforderlich bei der Einfuhr von Landes- u. Fremdwährung im Gegenwert von über 12.500 EUR.       Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten.
Ausfuhr unbeschränkt Deklaration erforderlich bei der Ausfuhr von Landes- u. Fremdwährung im Gegenwert von über 12.500 EUR.       Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten.


Fremdwährung
Einfuhr unbeschränkt Deklaration erforderlich bei der Einfuhr von Landes- u. Fremdwährung im Gegenwert von über 12.500 EUR .       Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten
Ausfuhr unbeschränkt Deklaration erforderlich bei der Ausfuhr von Landes- u. Fremdwährung im Gegenwert von über 12.500 EUR.
Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten.



Empfehlungen zu Reisezahlungsmitteln

Bargeld
EUR


Reiseschecks
EUR
Akzeptanz begrenzt, bei einigen Banken und in Touristikgebieten


Geld-/ Kreditkarten
begrenzt, Akzeptanz von Kreditkarten in der Regel in großen internationalen Hotels, bei einigen Geschäften und bei Autovermietern


VisaCard MasterCard Maestro
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Alle Angaben stammen aus zuverlässigen Quellen und sind sorgfältig geprüft. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen.

(c) Landesbank Baden - Württemberg


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Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
D-70173 Stuttgart

Tel.:+49 711 127-41125
Fax: +49 711 127-41127
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