Ungarn

Reiseinformationen

Stand: März 2010
Währung Forint ISO HUF



Devisenbestimmungen im Reiseverkehr

Landeswährung
Einfuhr unbeschränkt Deklaration bei der Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung im Gegenwert von über 1 Mio. HUF.            Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten.
Ausfuhr unbeschränkt siehe Hinweis Einfuhr.           Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten.


Fremdwährung
Einfuhr unbeschränkt Deklaration bei der Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung im Gegenwert von über 1 Mio. HUF. Belege (mit Reisepassnummer) über den Umtausch ausländischer Währungen aufbewahren. Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten.
Ausfuhr beschränkt siehe Hinweis Einfuhr.
Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten.



Empfehlungen zu Reisezahlungsmitteln

Bargeld
EUR


Reiseschecks
EUR
Akzeptanz begrenzte Akzeptanz


Geld-/ Kreditkarten
gute Akzeptanz von Kreditkarten


VisaCard MasterCard Maestro
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Alle Angaben stammen aus zuverlässigen Quellen und sind sorgfältig geprüft. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen.

(c) Landesbank Baden - Württemberg


Kontakt

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Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
D-70173 Stuttgart

Tel.:+49 711 127-41125
Fax: +49 711 127-41127
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