Reiseinformationen
Stand: März 2010
Devisenbestimmungen im Reiseverkehr
| Landeswährung |
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| Einfuhr |
unbeschränkt |
Deklaration bei der Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung im Gegenwert von über 1 Mio. HUF. Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten. |
| Ausfuhr |
unbeschränkt |
siehe Hinweis Einfuhr. Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten. |
| Fremdwährung |
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| Einfuhr |
unbeschränkt |
Deklaration bei der Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung im Gegenwert von über 1 Mio. HUF. Belege (mit Reisepassnummer) über den Umtausch ausländischer Währungen aufbewahren.
Darüber hinaus:
Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten. |
| Ausfuhr |
beschränkt |
siehe Hinweis Einfuhr. Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten. |
Empfehlungen zu Reisezahlungsmitteln
| Reiseschecks |
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| EUR |
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| Akzeptanz |
begrenzte Akzeptanz |
| Geld-/ Kreditkarten |
| gute Akzeptanz von Kreditkarten |
Alle Angaben stammen aus zuverlässigen Quellen und sind sorgfältig geprüft. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. (c) Landesbank Baden - Württemberg
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