Tschechische Republik

Reiseinformationen

Stand: März 2010
Währung Tschech. Krone ISO CZK



Devisenbestimmungen im Reiseverkehr

Landeswährung
Einfuhr unbeschränkt Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie EU-VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten. Bei Einreise aus anderen EU-Ländern besteht Deklarationspflicht ab Gegenwert EUR 15.000
Ausfuhr unbeschränkt Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie EU-VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten. Bei Ausreise in andere EU-Ländern besteht Deklarationspflicht ab Gegenwert EUR 15.000


Fremdwährung
Einfuhr unbeschränkt Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie EU-VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten. Bei Einreise aus anderen EU-Ländern besteht Deklarationspflicht ab Gegenwert EUR 15.000
Ausfuhr unbeschränkt Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie EU-VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten. Bei Ausreise in andere EU-Ländern besteht Deklarationspflicht ab Gegenwert EUR 15.000



Empfehlungen zu Reisezahlungsmitteln

Bargeld
EUR


Reiseschecks
EUR
Akzeptanz gute Akzeptanz


Geld-/ Kreditkarten
begrenzt, Akzeptanz in der Regel in großen internationalen Hotels, bei einigen Geschäften und bei Autovermietern


VisaCard MasterCard Maestro
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Alle Angaben stammen aus zuverlässigen Quellen und sind sorgfältig geprüft. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen.

(c) Landesbank Baden - Württemberg


Kontakt

Landesbank
Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
D-70173 Stuttgart

Tel.:+49 711 127-41125
Fax: +49 711 127-41127
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