Slowenien

Reiseinformationen

Stand: März 2010
Währung Euro ISO EUR



Devisenbestimmungen im Reiseverkehr

Landeswährung
Einfuhr unbeschränkt Deklaration erforderlich bei Einfuhr von Euro und Fremdwährung im Gegenwert von mehr als EUR 10.000. Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten.
Ausfuhr unbeschränkt Bei Ausfuhr von mehr als EUR 10.000 muss Deklarationsbescheinigung oder Nachweis für legalen Erwerb in Slowenien vorgelegt werden. Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten.


Fremdwährung
Einfuhr unbeschränkt Deklaration erforderlich bei Einfuhr von Euro und Fremdwährung im Gegenwert von mehr als EUR 10.000. Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten.
Ausfuhr unbeschränkt Bei Ausfuhr von mehr als EUR 10.000 Gegenwert muss Deklarationsbescheinigung vorgelegt werden.               Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten.



Empfehlungen zu Reisezahlungsmitteln

Bargeld
EUR


Reiseschecks
EUR
Akzeptanz werden in vielen Banken und Postämtern eingelöst


Geld-/ Kreditkarten
Akzeptanz bei größeren Hotels, Geschäften und Autovermietern,    die meisten Geldautomaten befinden sich in Ljubljana.


VisaCard / V PAY  MasterCard Maestro
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Alle Angaben stammen aus zuverlässigen Quellen und sind sorgfältig geprüft. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen.

(c) Landesbank Baden - Württemberg


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Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
D-70173 Stuttgart

Tel.:+49 711 127-41125
Fax: +49 711 127-41127
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