Reiseinformationen
Stand: März 2010
Devisenbestimmungen im Reiseverkehr
| Landeswährung |
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| Einfuhr |
unbeschränkt |
Deklaration erforderlich bei Einfuhr von Euro und Fremdwährung im Gegenwert von mehr als EUR 10.000.
Darüber hinaus:
Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten.
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| Ausfuhr |
unbeschränkt |
Bei Ausfuhr von mehr als EUR 10.000 muss Deklarationsbescheinigung oder Nachweis für legalen Erwerb in Slowenien vorgelegt werden.
Darüber hinaus:
Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten. |
| Fremdwährung |
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| Einfuhr |
unbeschränkt |
Deklaration erforderlich bei Einfuhr von Euro und Fremdwährung im Gegenwert von mehr als EUR 10.000.
Darüber hinaus:
Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten. |
| Ausfuhr |
unbeschränkt |
Bei Ausfuhr von mehr als EUR 10.000 Gegenwert muss Deklarationsbescheinigung vorgelegt werden. Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten. |
Empfehlungen zu Reisezahlungsmitteln
| Reiseschecks |
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| EUR |
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| Akzeptanz |
werden in vielen Banken und Postämtern eingelöst |
| Geld-/ Kreditkarten |
| Akzeptanz bei größeren Hotels, Geschäften und Autovermietern, die meisten Geldautomaten befinden sich in Ljubljana. |
Alle Angaben stammen aus zuverlässigen Quellen und sind sorgfältig geprüft. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. (c) Landesbank Baden - Württemberg
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