Portugal

Reiseinformationen

Stand: Juni 2009
Währung Euro ISO EUR



Devisenbestimmungen im Reiseverkehr

Landeswährung
Einfuhr unbeschränkt Deklaration erforderlich bei der Einfuhr v. Landes- und Fremdwährung im Gegenwert von über EUR 12.000. Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten
Ausfuhr unbeschränkt Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten


Fremdwährung
Einfuhr unbeschränkt Deklaration erforderlich, bei der Einfuhr von Landes- und Fremdwährung im Gegenwert von über EUR 12.000. Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten
Ausfuhr unbeschränkt bei einem Betrag im Gegenwert von über EUR 12.000 muss die Deklarationsbescheinigung oder der legale Erwerb nachgewiesen werden. Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten



Empfehlungen zu Reisezahlungsmitteln

Bargeld
EUR


Reiseschecks
EUR
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Geld-/ Kreditkarten
gute Akzeptanz von Kreditkarten


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Alle Angaben stammen aus zuverlässigen Quellen und sind sorgfältig geprüft. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen.

(c) Landesbank Baden - Württemberg


Kontakt

Landesbank
Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
D-70173 Stuttgart

Tel.:+49 711 127-41125
Fax: +49 711 127-41127
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