Reiseinformationen
Stand: Juni 2009
Devisenbestimmungen im Reiseverkehr
| Landeswährung |
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| Einfuhr |
unbeschränkt |
Deklaration erforderlich bei der Einfuhr v. Landes- und Fremdwährung im Gegenwert von über EUR 12.000.
Darüber hinaus:
Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten
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| Ausfuhr |
unbeschränkt |
Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten |
| Fremdwährung |
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| Einfuhr |
unbeschränkt |
Deklaration erforderlich, bei der Einfuhr von Landes- und Fremdwährung im Gegenwert von über EUR 12.000.
Darüber hinaus:
Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten
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| Ausfuhr |
unbeschränkt |
bei einem Betrag im Gegenwert von über EUR 12.000 muss die Deklarationsbescheinigung oder der legale Erwerb nachgewiesen werden.
Darüber hinaus:
Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten
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Empfehlungen zu Reisezahlungsmitteln
| Reiseschecks |
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| EUR |
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| Akzeptanz |
gute Akzeptanz |
| Geld-/ Kreditkarten |
| gute Akzeptanz von Kreditkarten |
Alle Angaben stammen aus zuverlässigen Quellen und sind sorgfältig geprüft. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. (c) Landesbank Baden - Württemberg
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