Reiseinformationen
Stand: Juni 2009
Devisenbestimmungen im Reiseverkehr
| Landeswährung |
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| Einfuhr |
unbeschränkt |
Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten. Es wird empfohlen, das Anmeldeformular ZA 292 in den jeweiligen Zollämtern bereits ausgefüllt abzugeben. (Formular im Internet unter www.bmf.gv.at) |
| Ausfuhr |
unbeschränkt |
Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten. siehe Bemerkungen unter "Einfuhr -Landeswährung" |
| Fremdwährung |
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| Einfuhr |
unbeschränkt |
Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten siehe Bemerkungen unter "Einfuhr -Landeswährung" |
| Ausfuhr |
unbeschränkt |
Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten siehe Bemerkungen unter "Einfuhr -Landeswährung" |
Empfehlungen zu Reisezahlungsmitteln
| Reiseschecks |
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| Euro oder USD |
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| Akzeptanz |
gute Akzeptanz |
| Geld-/ Kreditkarten |
| gute Akzeptanz von Kreditkarten |
Alle Angaben stammen aus zuverlässigen Quellen und sind sorgfältig geprüft. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. (c) Landesbank Baden - Württemberg
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