Reiseinformationen
Stand: März 2010
Devisenbestimmungen im Reiseverkehr
| Landeswährung |
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| Einfuhr |
unbeschränkt |
Deklarationspflicht ab EUR 2.000 einschl. Reiseschecks |
| Ausfuhr |
beschränkt |
Bis zur Höhe der deklarierten Einfuhr. Der Beleg muß bei der Ausreise wieder vorgelegt werden. Verstöße werden durch Devisen-Beschlagnahmung geahndet ! |
| Fremdwährung |
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| Einfuhr |
unbeschränkt |
Deklarationspflicht ab EUR 2.000 Gegenwert, einschl. Reiseschecks |
| Ausfuhr |
beschränkt |
Bis zur Höhe der deklarierten Einfuhr. Der Beleg muß bei der Ausreise wieder vorgelegt werden. Verstöße werden durch Devisen-Beschlagnahmung geahndet |
Empfehlungen zu Reisezahlungsmitteln
| Reiseschecks |
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| EUR |
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| Akzeptanz |
nicht empfehlenswert, da nur vereinzelte Akzeptanz |
| Geld-/ Kreditkarten |
| Akzeptanz vorwiegend in größeren Städten und touristischen Gebieten |
Alle Angaben stammen aus zuverlässigen Quellen und sind sorgfältig geprüft. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. (c) Landesbank Baden - Württemberg
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