Italien und San Marino

Reiseinformationen

Stand: März 2010
Währung Euro ISO EUR



Devisenbestimmungen im Reiseverkehr

Landeswährung
Einfuhr unbeschränkt Deklaration erforderlich, wenn Gegenwert von EUR 10.000 (Landeswährung und Devisen) überschritten wird, beim ital. Grenzzollamt.
Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten
Ausfuhr unbeschränkt bei Beträgen über EUR 10.000 in Höhe der deklarierten Einfuhr, Deklarationssbeleg Mod.V/2 vorlegen. Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten


Fremdwährung
Einfuhr unbeschränkt Deklaration siehe Einfuhr Landeswährung. Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten
Ausfuhr unbeschränkt Deklaration siehe Ausfuhr Landeswährung. Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten



Empfehlungen zu Reisezahlungsmitteln

Bargeld
EUR


Reiseschecks
EUR
Akzeptanz teilweise eingeschränkte Akzeptanz und hohe Gebühren, in Hotels gute Akzeptanz


Geld-/ Kreditkarten
sehr gute Akzeptanz von Kreditkarten


VisaCard / V PAY MasterCard Maestro
Geldautomaten weiter » weiter » weiter »



Hinweis

Aufmerksamkeit an Geldausgabeautomaten ist angebracht, da Manipulationen vorkommen können.

  


Alle Angaben stammen aus zuverlässigen Quellen und sind sorgfältig geprüft. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen.

(c) Landesbank Baden - Württemberg


Kontakt

Landesbank
Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
D-70173 Stuttgart

Tel.:+49 711 127-41125
Fax: +49 711 127-41127
info@LBBW-international.de »