Reiseinformationen
Stand: März 2010
Devisenbestimmungen im Reiseverkehr
| Landeswährung |
|
|
| Einfuhr |
unbeschränkt |
Deklaration erforderlich, wenn Gegenwert von EUR 10.000 (Landeswährung und Devisen) überschritten wird, beim ital. Grenzzollamt. Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten |
| Ausfuhr |
unbeschränkt |
bei Beträgen über EUR 10.000 in Höhe der deklarierten Einfuhr, Deklarationssbeleg Mod.V/2 vorlegen.
Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten |
| Fremdwährung |
|
|
| Einfuhr |
unbeschränkt |
Deklaration siehe Einfuhr Landeswährung.
Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten |
| Ausfuhr |
unbeschränkt |
Deklaration siehe Ausfuhr Landeswährung.
Darüber hinaus: Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten |
Empfehlungen zu Reisezahlungsmitteln
| Reiseschecks |
|
| EUR |
|
| Akzeptanz |
teilweise eingeschränkte Akzeptanz und hohe Gebühren, in Hotels gute Akzeptanz |
| Geld-/ Kreditkarten |
| sehr gute Akzeptanz von Kreditkarten |
Hinweis
Aufmerksamkeit an Geldausgabeautomaten ist angebracht, da Manipulationen vorkommen können.
Alle Angaben stammen aus zuverlässigen Quellen und sind sorgfältig geprüft. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. (c) Landesbank Baden - Württemberg
|