Reiseinformationen
Stand: März 2010
Devisenbestimmungen im Reiseverkehr
| Landeswährung |
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| Einfuhr |
unbeschränkt |
Deklaration erforderlich bei der Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung im Gegenwert von EUR 10.000
Darüber hinaus:
Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten
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| Ausfuhr |
beschränkt |
Deklaration ab EUR 2.000
Darüber hinaus:
Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten
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| Fremdwährung |
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| Einfuhr |
unbeschränkt |
Deklaration erforderlich bei der Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung im Gegenwert von EUR 10.000
Darüber hinaus:
Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten
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| Ausfuhr |
unbeschränkt |
Deklaration ab EUR 2.000 Gegenwert
Darüber hinaus:
Deklarationsvorschriften der EU-Richtlinie VO Nr. 1889/2005 zum Bargeldverkehr beachten
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Empfehlungen zu Reisezahlungsmitteln
| Reiseschecks |
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| EUR |
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| Akzeptanz |
gute Akzeptanz bei Banken, Hotels und Geschäften |
| Geld-/ Kreditkarten |
| gute Akzeptanz von Kreditkarten in großen Hotels, zahlreichen Läden und internat. Autovermietern |
Alle Angaben stammen aus zuverlässigen Quellen und sind sorgfältig geprüft. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. (c) Landesbank Baden - Württemberg
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