Garantien

Sie sind mit Ihrem Unternehmen global unterwegs?

Ihre täglichen Geschäfte als Importeur oder Exporteur bedürfen der Risikoabsicherung. Durch Ausstellung eines Avals in Form einer im grenzüberschreitenden Handel üblichen Bankgarantie lassen sich zahlreiche Risiken absichern.

Besonders im Außenhandel empfiehlt sich die Absicherung durch eine Garantie. Es gilt jedoch einige Besonderheiten zu beachten.

Im Unterschied zu einer Bürgschaft ist eine Garantie unabhängig vom Grundgeschäft. Im Garantietext kommen die eindeutige Bezeichnung als Garantie und Klauseln wie "Zahlung auf erstes Anfordern" und/ oder "unter Verzicht auf Einreden und Einwendungen aus dem Grundgeschäft" etc. vor. Werden diese Formeln nicht verwendet, liegt die Vermutung nahe, dass es sich um eine akzessorische Bürgschaft handelt.

Akzeptieren Sie als Sicherungsinstrument im Außenhandel nur eine "auf erste Anforderung" des Begünstigten erstellte Bankgarantie, nicht aber eine Bürgschaft.

Garantiearten

  • Zahlungsgarantie
  • Liefer-/Leistungsgarantie
  • Anzahlungsgarantie
  • Bietungsgarantie
  • Gewährleistungsgarantie
  • Konnossementsgarantie
  • Kreditbesicherungsgarantie

Auftragsformulare finden Sie unter Formulare & Checklisten.


Kontakt 

Landesbank
Baden-Württemberg

Am Hauptbahnhof 2
D-70173 Stuttgart

Fax: +49 711 127-43544
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