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Durch die Einschaltung von Banken werden dem Importeur die Dokumente aus einer Warenlieferung nur gegen Zahlung des Inkassobetrags (Dokumente gegen Zahlung) oder gegen Akzeptierung einer auf ihn gezogenen Tratte (Dokumente gegen Akzept) ausgehändigt. Die Sicherheit des Inkassos liegt im Wesentlichen in der Art des Versandpapiers. Wird dies benötigt, um über die Ware zu verfügen (z.B. Konossement), so kann der Exporteur davon ausgehen, dass er im Besitz der Ware bis zur Zahlung bleibt. Auch andere Dokumente, wie z.B. das Ursprungszeugnis unterstreichen die Sinnhaftigkeit eines Inkassos, sofern diese zur Verzollung benötigt werden. Formulare für Dokumenteneinreichungen finden Sie unter Formulare & Checklisten. Checklisten für die Dokumentenerstellung erhalten Sie bei unseren Fachberatern Trade & Export Finance. |
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