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Die Bank des Importeurs übernimmt gegenüber dem Exporteur ein abstraktes Zahlungsversprechen, welches bei Vorlage der vorgeschriebenen Dokumente und der Erfüllung der Akkreditivbedingungen einzulösen ist. Die Rechnung wird Zug um Zug gegen Übergabe der die Ware vertretenden Dokumente mit Absicherung durch die Bank des Importeurs bezahlt. Wollen Sie als Exporteur das Länder- und Bankrisiko der Akkreditivbank nicht selbst tragen, kann die LBBW Sie durch Hinzufügung einer Bestätigung bzw. eine Ankaufszusage absichern. Hierbei sind auch Zahlungsziele möglich, die den Abnehmer unter anderem aus Wettbewerbsgründen eingeräumt werden müssten. Die daraus entstehende kurz- oder mittelfristige Forderung kann dem Exporteur durch die LBBW zur Bilanzentlastung abgekauft werden (Forfaitierung). Formulare für die Akkreditiveröffnung (Import und Export) sowie Formulare für die Dokumenteneinreichung (Export) finden Sie unter Formulare & Checklisten. Checklisten für das Akkreditivgeschäft erhalten Sie bei unseren Fachberatern Trade & Export Finance. |
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